Der Erwerb einer Immobilie ist Vertrauenssache. Wir empfehlen Ihnen, sich nur an staatliche lizensierte Makler-Büros mit AMI-Lizenznummer oder direkt an Bauträger und Developer zu wenden.
Vollmacht
Sofern man die portugiesische Sprache nicht beherrscht, empfiehlt es sich eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung Ihrer Interessen mit einer schriftlichen Vollmacht auszustatten. Rechtsanwälte und lizensierte Immobilienmakler sind in der Lage, alle erforderlichen bürokratischen und praktischen Gänge zu erledigen. Einem unbeschwerten Portugal-Aufenthalt steht Ihnen nichts im Wege.
Steuernummer
Alle rechtlichen Personen, ob Residenten oder Ausländer, benötigen eine Steuernummer . Bürokratisch unkompliziert stellt Ihnen das Finanzamt Ihres Aufenthaltortes unter Vorlage eines Paßports oder Personalausweis sofort eine Steuernummer aus. Die Bedeutung dieser Steuernummer ist gleichzusetzen mit Ihrem Paßport oder Personalausweis.
Grundbücher - Finanzamt - Wohnlizenz
- Sämtliche Immobilien und Liegenschaften werden auch in Portugal registriert und archiviert. Angaben über Lage, Größe, Eigentümer, Hypotheken etc. finden sich aktuallisiert wieder. Einsicht in die Grundbücher (Conservatório do Registo Predial) werden jedem Antragsteller unter Angabe der Lage und Identifikation der Immobilie gegen Gebühr gewährt.
- Grundsteuern einer Immobilie werden von den Finanzämtern erhoben. Hierzu wird ein Immobilien-Dokument ( Caderneta Predial ) ausgestellt. Das Dokument weist neben der Registrierungsnummer des Grundbuches die Registriernummer der Finanzamtes aus. Eine maßstabgetreue Skizze zeichnet den Verlauf des Grundstücks bzw. des Wohnhauses, sowie die Größe und Gegebenheiten auf. Die zu erhebenenden Grundsteuern errechnen sich aus der Lage und Größe der Immobilie.
- Vervollständig werden die Dokumente einer Immobilie durch die Wohnbescheinigung (Licença de Habitação). Diese wird nach Abnahme von Repräsentanten des komunalen Bauamtes ausgestellt.
Kaufvorvertrag
Nachdem eine Kaufentscheidung gefallen ist, sollte ein Kaufvorvertrag (Contrato de Promessa de Compra e Venda ) mit einem Anzahlungsmodus von 10% - bis 20% des Kaufwertes beim örtlichen Notariat (Notario) mit allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Dieser Vertrag wird auf seinen Inhalt und auf deren Unterschriften hin geprüft. Bis zum Notartermin zur Grundbuchumschreibung (Escritura) erhält dieses Dokument seine Gültigkeit. Das portugiesische Vertragsrecht sieht bei Nichteinhaltung eines Kaufvorvertrages vor, eine Vertragsstrafe für den Käufer in Höhe der Anzahlungssumme zu verhängen. Im Falle der Nichteinhaltung seitens des Verkäufers, stehen die Rückzahlung der Anzahlung, sowie eine weitere Anzahlungssumme zur Begleichung aus. In diesem Falle steht es dem Käufer frei, die doppelte Anzahlungssumme zu akzeptieren und/oder gerichtliche Schritte zur vorgesehen Grundbuchumschreibung anzustreben.
Grunderwerbssteuern
Grunderwerbssteuern werden in Portugal nach Wertigkeit der Immobilie erhoben. Die jeweils gültigen Grunderwerbstabellen weisen den zu entrichtenden Betrag aus. Auskünfte erteilen Finanzämter, Notariate, Rechtsanwälte und Immobilien-Makler.
Termin zur Grundbuchumschreibung Sobald alle erforderlichen Dokumente dem Notariat zur Überprüfung vorlagen, kann der Umschreibungsakt im Notariat stattfinden. Die Personalangaben der Vertragsparteien werden überprüft, der Inhalt der Umschreibedokumente wird den Vertragsparteien in portugiesischer Sprache vorgelesen. Zug um Zug finden die Unterschriften der Vertragsparteien und die Begleichung der Restsumme des Kaufvertrages statt. Diese kann in Form von Bargeld oder eines bankgesicherten Schecks stattfinden. Die Notarkosten werden vom Käufer getragen, sofern keinerlei anderweitige Absprachen stattgefunden haben.
Eintragung in das Grundbuchamt Unter Vorlage der Originalunterlagen der notariellen Dokumente (Escritura) , nehmen Urkundsbeamte diese zur Grundbucheintragung entgegen. Innerhalb von ca. 4 Wochen sind die neuen Eigentumverhältnisse offiziell eingetragen und archiviert. ( Registo de Conservatorio Predial ).
Kosten & Gebühren:
Der hauptsächliche Kostenfaktor zur Umschreibung einer Immobilie beruht auf den Grunderwerbssteuern. Die Notarkosten belaufen sich auf ca. 1,25% des off. Kaufwertes, während mit Eintragungsgebühren in das Grundbuch mit 0,75% gerechnet werden muß. Assistierende Rechtsanwälte legen einen Berechnungsgrundlage von ca. 1,5 % bis max. 3% zugrunde, während lizensierte Immobilien-Makler diesen administrativen Vorgang mit der Provisionsregelung honoriert bekommen. Nur im Falle von Offshore-Transaktion entfällt dieses Prozedere mit allen amtlichen Kostengebühren.
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